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   BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65   

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BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65 (https://dejure.org/1968,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1968 - II C 5.65 (https://dejure.org/1968,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - II C 5.65 (https://dejure.org/1968,1314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Schäden aus einer Kreditgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Diese Rechtsänderung ist im vorliegenden Fall zu beachten, weil bei Schadensfällen der vorliegenden Art, die im Zeitpunkt der Rechtsänderung noch nicht abgewickelt sind, dem Beamten das nunmehr geltende günstigere Recht zugute kommen muß (vgl. Urteile des Senats vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Verw.Rspr. Band 15 Nr. 173] und vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - [BVerwGE 19, 243, 248 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61]]).

    Im Urteil vom 17. September -1964 (BVerwGE 19, 243 [251]) hat der Senat bereits entschieden, daß die Grundsätze über die Haftungsmilderung, die in der zivil- und arbeitsrechtlichen Rechtsprechung für "gefahrgeneigte" oder "schadengeneigte" Arbeit entwickelt worden sind, im Beamtenrecht jedenfalls dann nicht entsprechend anwendbar sind, wenn der Beamte nach der beamtenrechtlichen Vorschrift - wie hier gemäß § 89 Abs. 1 Satz 2 LBG - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ersatzpflichtig ist.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs kann aber in der Nichtberücksichtigung eines nach Schluß der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat anschließt, allenfalls dann erblickt werden, wenn unter den Voraussetzungen des § 272 a ZPO eine Schriftsatzfrist bewilligt war; in einem solchen Falle hat das Gericht diesen Schriftsatz bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und nach Maßgabe des § 156 ZPO über die etwaige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu beschließen, wenn es sich nicht dem Vorwurf der Versagung des rechtlichen Gehörs aussetzen will (BVerfGE 11, 218 [220]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Die Rüge ist aber deshalb unbegründet, weil das Berufungsgericht auch zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs Zwischen dem Verhalten des Beklagten und dem Schadenseintritt ein schriftliches Gutachten eingeholt hat und dieses zudem - was in seinem pflichtgemäßen Ermessen stand (vgl. BVerwGE 18, 216 [217]) - in der mündlichen Verhandlung hat erläutern lassen.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Damit genügt die Revision nicht den gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Erhebung einer Verfahrensrüge zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerwGE 5, 12 [13]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Ob über solche Beziehungen dienstrechtlicher Art hinaus noch ein besonderes dem Beamtenverhältnis vergleichbares Pflichten- und Treueverhältnis zu fordern ist, zu welcher Ansicht der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu neigen scheint (vgl. BVerwGE 24, 225 [231]), bedarf hier keiner abschließenden Klärung.
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Denn eine Verletzung der Grundsätze der (materiellen) Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Tatrichter von dem Vorliegen einer Tatsache nicht überzeugt ist (vgl. BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58] [272]).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Eine solche braucht sich dem Gericht nur dann aufzudrängen und kann dann allerdings unter Umständen auch ohne Antrag geboten sein, wenn das vorliegende Gutachten Mängel oder Widersprüche aufweist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 3.]).
  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Diese Rechtsänderung ist im vorliegenden Fall zu beachten, weil bei Schadensfällen der vorliegenden Art, die im Zeitpunkt der Rechtsänderung noch nicht abgewickelt sind, dem Beamten das nunmehr geltende günstigere Recht zugute kommen muß (vgl. Urteile des Senats vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Verw.Rspr. Band 15 Nr. 173] und vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - [BVerwGE 19, 243, 248 [BVerwG 17.09.1964 - II C 147/61]]).
  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65
    Allerdings kann die Überbewertung der eigenen Sachkunde eine Verletzung der Aufklärungspflicht darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1965 - BVerwG VI C 60.63 - [ZBR 1965 S. 393] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Als geltendes günstigeres Recht ist sie auf - wie hier - zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht abgewickelte, vorher eingetretene Schadensfälle anzuwenden (vgl. entsprechend BVerwGE 19, 243 [248] und Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8 = ZBR 1968, 184]).

    Eine Verletzung der Grundsätze der (materiellen) Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Tatrichter von dem Vorliegen einer Tatsache nicht überzeugt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8], Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 2 B 126.91 - [ZBR 1992, 250, 251]).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    § 24 Abs. 1 Satz 1 SG ist hier nicht - wie das Berufungsgericht meint - in der im Jahre 1982 maßgebenden Fassung vom 19. August 1975 (BGBl I S. 2273), sondern in der für die Kläger günstigeren geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 15. Dezember 1995 ) anzuwenden (vgl. BVerwGE 19, 243 ; Urteile vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - und vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280 ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84

    Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung

    Der erkennende Senat hat die Frage, ob nicht - abweichend von der Auffassung des Bundesgerichtshofs - über solche Beziehungen dienstrechtlicher Art hinaus noch ein besonderes, dem Beamtenverhältnis vergleichbares Pflichten- und Treueverhältnis zu fordern ist, wozu der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nach der in BVerwGE 24, 225 (231) [BVerwG 24.06.1966 - VI C 183/62] abgedruckten Entscheidung zu neigen scheint, im Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 8) ausdrücklich offengelassen (vgl. hierzu im übrigen Plog/Wiedow, BBG, § 78 Rz 37 f.; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Art. 85 Anm. 4 und 9; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C § 84 Rz 25 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83

    Beschädigung von Schuleigentum durch den Lehrer

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1968 (ZBR 1968, 184; Fall eines Bürgermeisters, der als solcher Vorsitzender des Verwaltungsrats einer dienstherrenfähigen Bezirkssparkasse war) schließt der Begriff Dienstherr, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat über die Anstellungsdienstherren hinaus im Sinne der Funktionstheorie jedenfalls auch solche öffentlich-rechtlichen Dienstherren ein, deren Aufgaben ein Beamter kraft seines Hauptamts und innerhalb eines dem Beamtenverhältnis vergleichbaren Pflichten- und Treueverhältnisses wahrzunehmen hat.
  • BVerwG, 28.11.1988 - 2 ER 205.88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die

    Es ist keine hinreichende Aussicht dahin erkennbar, daß diese Frage im Ergebnis gegenteilig beantwortet werden könnte (vgl. in diesem Zusammenhang z.B. auch Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - ; BGHZ 53, 217, [BGH 12.02.1970 - III ZR 231/68]).
  • BVerwG, 30.05.1968 - II C 64.65

    Begehung einer Dienstpflichtverletzung durch einen Beamten - Begriff der groben

    Zu Unrecht meint die Revision, das angefochtene Urteil verletze die Regelung des § 84 Abs. 1 LBG 62, die das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 2] und vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 5.65 -) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, obgleich sich der Schadensfall noch im zeitlichen Geltungsbereich des für den Kläger ungünstigeren § 89 Abs. 1 LBG 54 ereignete.
  • BVerwG, 23.03.1972 - VI B 39.71

    Einräumung einer Erklärungsfrist ohne Vertagung der mündlichen Verhandlung und

    Es bedarf hier ebensowenig wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 5.65 - einer Entscheidung, ob § 272 a ZPO im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend anwendbar ist (bejahend: Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG VI B 12.64 - Redeker-von Oertzen, VwGO, 4. Aufl., § 108 Anm. 2; Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 101 Anm. 1 und § 108 Anm. 3 c).
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